Die Initiative für ein Lieferkettengesetz kann erste Erfolge verzeichnen!

Am 12.2.2021 wurde ein Referentenentwurf der drei Ministerien Entwicklung, Arbeit und Wirtschaft vorgelegt, der als Vorlage für ein Lieferkettengesetz dient.

Wichtigster Erfolg:

Firmen ab 3000 Mitarbeiter*innen werden ab 2023 verpflichtet,  den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Lieferketten einzuhalten. Bei Missachtung werden empfindliche Bußgelder fällig und auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen kann drohen. Firmen ab 1000 Mitarbeiter*innen werden erst ab 2024 dazu verpflichtet. 

Was leider noch fehlt: Das Gesetz gilt zunächst nur für wenige große Unternehmen. Mittelständische Unternehmen, die einen großen teil der deutschen Wirtschaft ausmachen, fehlen völlig. Außerdem wird durch die fehlende zivilrechtliche Haftung Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf.

Informieren Sie sich:

https://lieferkettengesetz.de/